Eine Praxis-Website ist für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte heute eine wichtige Anlaufstelle für bestehende und neue Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig unterliegt die Online-Kommunikation im Gesundheitsbereich strengen Regeln — von berufsrechtlichen Vorgaben über das Heilmittelwerbegesetz bis hin zur DSGVO. Wer diese Anforderungen kennt, kann eine Website aufbauen, die nützt, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
Für Arzt- und Zahnarztpraxen gelten neben den allgemeinen Impressumspflichten zusätzliche Angaben:
Das HWG setzt enge Grenzen für die Werbung mit medizinischen Behandlungserfolgen. Auf einer Praxis-Website sind nicht erlaubt:
Sachliche Informationen über Leistungen, Methoden und die Praxisausstattung sind dagegen unbedenklich.
Arzt- und Zahnarztpraxen verarbeiten besonders sensible Gesundheitsdaten. Das bedeutet für die Website:
Neben den rechtlichen Anforderungen sollte eine Praxis-Website die Informationen bereitstellen, die Patientinnen und Patienten tatsächlich brauchen:
Für öffentlich zugängliche Websites von medizinischen Einrichtungen gewinnt Barrierefreiheit zunehmend an Bedeutung. Konkret bedeutet das: ausreichende Kontrastverhältnisse für Texte, skalierbare Schriftgrößen, Alternativtexte für Bilder und bedienbare Navigation ohne Maus.
Viele Praxen nutzen externe Terminbuchungssoftware. Diese Dienste sind praktisch, verarbeiten aber personenbezogene Daten. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter ist Pflicht. Außerdem sollte die Datenschutzerklärung erklären, welche Daten beim Buchen übermittelt und wie lange sie gespeichert werden.
Eine Praxis-Website für Ärztinnen, Ärzte und Zahnmedizinerinnen und -mediziner ist gut umsetzbar — solange die berufsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen von Anfang an berücksichtigt werden. Im Zweifel empfiehlt sich die Abstimmung mit einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt sowie ein Blick in die aktuellen Informationen der Bundesärztekammer zum ärztlichen Berufsrecht.